Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgeaggregat des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, durchgesetzt. Konkret ging es in dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart um einen Audi Q3. Das Gericht kam mit Urteil vom 9. Juni 2022 zu der Überzeugung, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW als Herstellerin des Motors Schadenersatz leisten muss (Az.: 30 O 556/21).
Wie der Vorgängermotor EA 189 wird auch der EA 288 von der Konzernmutter VW gebaut und in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich aber auch beim EA 288 nicht erledigt und Schwering Rechtsanwälte hat schon an zahlreichen Gerichten Schadenersatzansprüche durchgesetzt.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart reiht sich in die Liste verbraucherfreundlicher Urteile, die Schwering Rechtsanwälte im Abgasskandal erstritten hat, nahtlos ein. Der Kläger in diesem Fall hatte den Audi Q3 2.0 TDI im September 2015 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 29.240 Kilometern zum Preis von 34.800 Euro gekauft. Das Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 ist mit einen SCR-Katalysator ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen.
Geringerer Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus
Ein SCR-Katalysator mit AdBlue-Einspritzung beginnt bei Betriebstemperaturen von ca. 120 Grad zu wirken und erst bei Temperaturen von rund 200 Grad kann der Stickoxid-Ausstoß deutlich signifikant reduziert werden. Bevor die Betriebstemperatur erreicht ist, soll die Abgasrückführung für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes sorgen. Im Realbetrieb wird die Abgasrückführung reduziert, wenn die Betriebstemperatur von ca. 200 Grad erreicht ist. Im Prüfmodus bleibt die Abgasrückführung jedoch auch bei diesen Temperaturen aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand niedriger ist als im realen Straßenverkehr. Ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet, erkennt die Motorsteuerung mit Hilfe der sog. Fahrkurvenerkennung.
Schwering Rechtsanwälte argumentierte, dass es sich bei den Funktionen um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und das Kraftfahrt-Bundesamt im Typengenehmigungsverfahren über die Umschaltstrategien getäuscht wurde. Zudem seien noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. eine Reduzierung der AdBlue-Zufuhr oder ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verbaut.
Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Die Klage auf Schadenersatz hatte Erfolg. Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht worden und der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart.
Kaufvertrag wird rückabgewickelt
Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Audi Q3 könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (34.800 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 136.260 Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 22.650 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 12.150 Euro.
„Die Rechtsprechung entwickelt sich auch Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 verbraucherfreundlich. Geschädigte VW-Kunden haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.
Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal